Verhaltenstherapie

In der Verhaltenstherapie wird das eigene Verhalten in problematischen Situationen hinsichtlich seiner Konsequenzen analysiert. Auf diese Weise können Verhaltensmuster identifiziert werden, die uns kurz- oder langfristig schaden. In einem nächsten Schritt werden alternative Verhaltensmuster erarbeitet, die zu günstigeren Konsequenzen führen. Die Weiterentwicklung dieses Verfahrens setzt nicht mehr am sichtbaren Verhalten an, sondern an unseren Einstellungen und Denkmustern, die ebenfalls zu Problemen führen können: Allein die Bewertung eines Ereignisses bestimmt, wie wir uns dabei fühlen und damit auch, wie wir darauf mit unserem Verhalten und Gefühlen reagieren. Wollen wir uns also besser fühlen, müssen wir die Bewertungsmuster analysieren, die dem Gefühl zugrunde liegen und sie so verändern, dass ein angenehmeres Gefühl entstehen kann. Hier steht die kognitive Ebene unserer Reaktionen im Mittelpunkt. Deshalb wird diese Therapieform auch kognitive Therapie genannt. Ob es sich nun um Gewohnheiten im Denken oder im Handeln dreht – sie lassen sich umso schwerer ändern, je länger sie andauern. Ein wichtiger Bestandteil der Verhaltenstherapie ist deshalb das tägliche Einüben der erwünschten neuen Verhaltensmuster, damit sie die alten Gewohnheiten bald ablösen können. Die individuellen Übungen werden in den Therapiesitzungen als „Hausaufgaben“ besprochen. Die Wirksamkeit der (kognitiven) Verhaltenstherapie konnte für viele psychische Störungsbilder bereits durch mehrere wissenschaftliche Studien nachgewiesen werden.

Zu den Störungen gehören:

  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Zwangserkrankungen
  • Essstörungen
  • Anpassungsstörungen
  • posttraumatische Belastungsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Auch in der Schmerztherapie wird die Verhaltenstherapie wirksam eingesetzt.

Bei der Verhaltenstherapie handelt es sich um ein Richtlinienverfahren. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann beantragt werden. Je nach Störungsbild und Ausprägung der Störung können zunächst 25 Stunden (Kurzzeittherapie, Dauer ca. ¾ Jahr) oder 45 Stunden (Langzeittherapie, Dauer ca. 1 ½ Jahre) beantragt werden. Im Einzelfall ist später ist eine Verlängerung um weitere 20 Stunden möglich. Zusätzlich werden 5 probatorische Sitzungen zur Diagnostik erstattet.